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Bernhards Seite Eckart Hien

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Bericht aus der Frankfurter Allgemeine Zeitung

 

Unabhängig

 

Verwaltungsrichter leiden in der Regel nicht an mangelndem Selbstbewusstsein. Das mag daran liegen, dass sie Rechtsakte des Staates aufheben können. Gegen Fluglärm, Zwangspfand und Einberufungsbescheid zieht der Bürger vor das Verwaltungsgericht. Das gab es in der DDR nicht. Insofern hat der nun vollzogene Umzug des Bundesverwaltungsgerichts nach Leipzig in das alte Gebäude des Reichsgerichts eine besondere Note. Sein neuer Präsident, Eckart Hien, hält den Standort eines Gerichts nicht für unwichtig.

(Foto Frank Ossenbrink)

Zwar wirke er sich nicht unmittelbar auf die Rechtsprechung aus, doch würden die Richter durch die Umgebung für bestimmte Fragen in besonderer Weise sensibilisiert. Er selbst kam 1986 nach einer ausschließlich in Bayern verbrachten Juristenlaufbahn nach Berlin, dem damaligen Sitz des höchsten Verwaltungsgerichts. Dort erlebte er den Fall der Mauer anders als eine in Bayern gebliebenenKollegen. Die standen dem epochalen Ereignis etwas distanzierter gegenüber, sagt Hien. Der Vater von vier Kindern hat sich in Leipzig eine Wohnung genommen und will dort präsent sein; ein kompletter Umzug kommt aber für ihn vorerst aus familiären Gründen nicht in Betracht.


Hien macht deutlich, daß die Verwaltungsrichter keine politische Aufgabe haben, etwa bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus. Sie sind es, die nach dem (Grund-)Gesetz dafür sorgen müssen, daß bei Demonstrationsverboten die Versammlungsfreiheit gewahrt bleibt. In der öffentlichen Wahrnehmung gerate man da leicht in eine „Schieflage", sagt Hien. Auch als Präsident des Bundesverwaltungsgerichts will er Zurückhaltung in politischen Fragen üben.

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Zu den aktuellen Debatten über eine Reform der Bundesrichterwahlen und mehr Selbstverwaltung für die Justiz hält sich Hien bedeckt. Mehr Transparenz im Wahlverfahren könne nicht schaden, doch zeige die Qualität der Rechtsprechung, daß die Auswahl der Richter „nicht völlig verkehrt sein könne". Zuviel Transparenz in Personalfragen könne zudem Bewerber „beschädigen". Auch hält Hien die Unabhängigkeit der Justiz nicht für gefährdet. Von einem Verzicht auf die Justizministerien, wie es vom Richterbund erwogen wird, rät der neue Präsident des Bundesverwaltungsgerichts ab: Die Justiz brauche politischen Rückhalt.


Der Sohn eines Rechtsanwalts hat die Verwaltung - nach zwei Jahren bei der Marine - in zehn Jahren von innen kennengelernt; das Landratsamt Ebersberg, die Regierung von Oberbayern und schließlich das Innenministerium des Freistaats, bevor er in die Verwaltungsgerichtsbarkeit wechselte. Hien hält es für wichtig, daß man nicht vom „grünen Tisch" aus entscheidet und nur nach Fehlern der Verwaltung sucht. „Wir sind nicht die Oberlehrer der Nation."


Am Bundesverwaltungsgericht folgt Hien Everhardt Franßen, der in den Ruhestand tritt. Der 1942 in München geborene Hien war in den vergangenen zwei Jahren Vizepräsident und viele Jahre Pressesprecher des Gerichts. Er war vor allem mit Bau- und Planungsrecht befaßt. Einen Bedeutungsverlust angesichts des zusammenwachsenden Europas fürchtet Hien nicht. Der Europäische Gerichtshof, bei dem letztlich alle europarechtlichen Streitfragen landen (sollten), habe schon jetzt genug zu tun. Daß auf ihn nun mehr repräsentative Aufgaben zukommen, schreckt Hien nicht: „Ich muß mich nicht hinter meinem Schreibtisch verstecken."

REINHARD MÜLLER

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Aus "Goldenmap"

Eckart Hien (* 13. Mai 1942 in München) ist ein deutscher Jurist. Er war bis zum 31. Mai 2007 Präsident des Bundesverwaltungsgerichts.

Nach dem Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaft im Jahr 1970 war Hien zunächst beim Landratsamt Ebersberg, der Regierung von Oberbayern und im Bayerischen Staatsministerium des Innern tätig, zuletzt als Regierungsdirektor. 1980 wurde er zum Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ernannt. Am Bundesverwaltungsgericht war Hien seit 1986 zunächst als Richter, ab 1999 als Vorsitzender Richter, ab 2000 als Vizepräsident und ab dem 1. Oktober 2002 als Präsident tätig.

Im Oktober 2006 wurde Hien von der Juristenfakultät der Universität Leipzig die Ehrendoktorwürde verliehen. Grund der Verleihung waren seine wissenschaftlichen Leistungen bei der Kommentierung und Erörterung des Bundes- und Landesrechts und seine Verdienste um die Beheimatung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig sowie die Öffnung des Gerichts für wissenschaftliche und kulturelle Veranstaltungen.

Mit Erreichen der Altersgrenze trat Hien zum 31. Mai 2007 als Präsident des Bundesverwaltungsgerichts in den Ruhestand. 

Quellen:

Pressemitteilung der Universität Leipzig vom 16. Oktober 2006

Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts

Ludwig Frege | Hans Egidi | Fritz Werner | Wolfgang Zeidler | Walther Fürst | Horst Sendler | Everhardt Franßen | Eckart Hien | Sieh auch Wikipedia-Personeninfo

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Seite erstellt von Bernhard Rawer, zuletzt geändert am 10.06..2006  Nedstat Basic - Kostenlose web site statistiken Persönliche Homepage webseite Zähler